nDSG: Was muss Ihre Website jetzt haben?
Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) gilt seit September 2023. Diese Punkte muss Ihre Unternehmens-Website erfüllen — verständlich erklärt, ohne Juristendeutsch.
Seit September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz, kurz nDSG. Es betrifft jedes Unternehmen, das Personendaten bearbeitet — und eine Website tut das fast immer: über Kontaktformulare, Server-Logs oder Analyse-Tools.
Wer haftet?
Anders als bei der EU-DSGVO können in der Schweiz natürliche Personen persönlich haftbar gemacht werden — bis zu CHF 250’000. Das betrifft auch Inhaber kleiner Unternehmen, nicht nur grosse Konzerne.
Die wichtigsten Punkte für Ihre Website
Datenschutzerklärung. Jede Website braucht eine Datenschutzerklärung, die transparent auflistet: welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange sie gespeichert werden.
Kontaktformulare. Wenn Besucher ein Formular ausfüllen, müssen sie wissen, was mit ihren Daten passiert. Eine kurze Erklärung direkt beim Formular — mit Link zur Datenschutzerklärung — reicht meist aus.
Externe Dienste. Nutzen Sie Hosting, E-Mail-Versand oder Analyse-Tools von Drittanbietern, gehören diese in die Datenschutzerklärung. Wichtig ist auch, wo diese Anbieter ihre Server betreiben.
Analytics ohne Cookie-Banner. Klassische Tools wie Google Analytics setzen Cookies und übertragen Daten in die USA — das löst oft eine Cookie-Banner-Pflicht aus. Cookielose Alternativen wie Plausible Analytics erheben keine Personendaten und benötigen daher keinen Banner.
Speicherdauer. Daten dürfen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Für Anfragen über ein Kontaktformular ist eine Frist von 12 Monaten ein gängiger und nachvollziehbarer Wert.
Was AppKlar-Projekte automatisch mitbringen
Jede Website, die ich entwickle, ist von Anfang an nDSG- und DSGVO-konform — ohne Aufpreis:
- Datenschutzerklärung mit allen Pflichtangaben
- Hinweis beim Kontaktformular zu Verwendung und Speicherdauer
- Cookieloses Hosting bei Cloudflare und cookielose Analytics mit Plausible
- Schweizer oder EU-Hosting für alle Daten
Was Sie selbst noch prüfen sollten
Nutzen Sie zusätzliche Tools wie Newsletter-Anbieter, Buchungssysteme oder Live-Chat, müssen diese ebenfalls in der Datenschutzerklärung auftauchen. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel dokumentieren als einmal zu wenig.
Unsicher, ob Ihre bestehende Website den Anforderungen entspricht? Im Rahmen der kostenlosen Analyse schauen wir uns das gemeinsam an.
Klar.